Übersicht Nutztierrisse, Rissstatistik

Auf dieser Seite findet ihr eine aktuelle, nach Jahren geordnete Übersicht über die Zahl getöteter Nutztiere, bei denen der Wolf als Verursacher bestätigt oder als Ursache nicht ausgeschlossen werden konnte. Allerdings ist  hier zu beachten, dass sich die Angaben zum Herdenschutz regelmäßig auf den für die Gewährung einer Entschädigung maßgeblichen Mindest- bzw. Grundschutz beziehen. Ein Abschuss allein wegen der Überwindung des entschädigungsrechtlichen Mindestschutzes ist jedoch unionsrechtlich nicht tragfähig.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/wolfsmanagement/nutztierrisse/rissstatistik-st/nutztierrisszahlen-2026

Wird ein Rind oder ein Kalb gerissen, steht in der Spalte "Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindestschutz vorhanden?*" irrelevant. Was bedeutet denn das?

In Sachsen-Anhalt gilt für Rinder eine Besonderheit:

  • Für Rinder ist derzeit kein spezieller „wolfsabweisender Mindestschutz“ als Voraussetzung für eine Entschädigung definiert. Das bestätigt das Wolfskompetenzzentrum Iden ausdrücklich. Landesportal Sachsen-Anhalt
  • Voraussetzung ist aber, dass die Rinderhaltung der guten fachlichen Praxis entspricht; maßgeblich sind insbesondere die Empfehlungen „Sichere Weidezäune“. Diese Mindeststandards gelten landesweit als Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung. Landesportal Sachsen-Anhalt
  • Ein Schadensausgleich kommt in Betracht, wenn der Wolf als Verursacher bestätigt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Zuständig für die Entschädigung ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt). Landesportal Sachsen-Anhalt

Deshalb steht in den offiziellen Rissstatistiken bei Rindern in der Spalte „Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindestschutz vorhanden?“ regelmäßig „irrelevant“: Für Rinder wird gerade kein besonderer wolfsabweisender Mindestschutz verlangt. Landesportal Sachsen-Anhalt

Wichtig ist aber die Unterscheidung:

„Kein wolfsabweisender Mindestschutz erforderlich“ bedeutet nicht „überhaupt kein Schutz erforderlich“. Für die Entschädigung muss die Rinderhaltung weiterhin der guten fachlichen Praxis entsprechen.

Und ebenso wichtig: Dieser entschädigungsrechtliche Maßstab sagt noch nichts darüber aus, ob der vorhandene Schutz als Voraussetzung für einen späteren Wolfsabschuss ausreichend war. Das sind rechtlich unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe.