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FFH-RL steht für Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie — offiziell Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Sie ist seit 10. Juni 1992 in Kraft. (Bundesamt für Naturschutz)
Kernidee: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die biologische Vielfalt erhalten oder wiederherstellen, insbesondere durch den Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten. Das wichtigste Instrument ist das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie.