Empfehlungen zur Bejagung der Tierart Wolf bis zum Erlass eines niedersachsenweiten revierübergreifenden Managementplans.
Am 02.04.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten, mit dem der
Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen (BGBl. I 2026 Nr. 87), grunddessen die nachfolgende Handlungsempfehlung an Sie übersandt wird.