Erst schießen, dann begründen.

Und wieder prescht das Bauern- und Jägerland Niedersachsen voran — diesmal mit neuen Plänen zur Wolfsbejagung.

Unter „Wolfsmanagement“ verstehen niedersächsische Entscheidungsträger offenbar vor allem eines: Wölfe totschießen. Herdenschutz, Prävention, Wissenschaft, europäisches Artenschutzrecht? Alles schön und gut — solange es nicht den reflexhaften Griff zur Büchse stört. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass das niedersächsische Wolfsmanagement weniger von fachlicher Steuerung als von mangelnder Impulskontrolle geprägt ist. Kaum taucht ein Wolf in der Landschaft auf, wird nicht etwa nachgedacht, abgewogen oder rechtsstaatlich geprüft — nein, es wird durchgeladen.

Von wegen Homo sapiens. Homo stultus impulsivus niedersaxonicus ist treffender: aus Niedersachsen stammende Unterart des impulsgetriebenen Menschen; reagiert auf Wolfsnachweise regelmäßig mit reflexartigem Griff zur Büchse. In den nördlichen Gefilden Niedersachsens ist eine friesische Unterart beheimatet, der Homo stultus impulsivus var. frisica, eine besonders jagdpolitisch reizempfindliche Lokalvarietät des zweibeinigen Nacktprimaten. Dieser macht es dem Wolf — dem eigentlichen Animal sapiens — besonders schwer.

Da diese niedersächsische Allgemeinverfügung auf Regelungen des BJagdG beruht, die gegen nationales Artenschutzrecht und Unionsrecht verstoßen, ist auch sie rechtswidrig.

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Die Stellungnahme des Vereins "Freundeskreis freilebender Wölfe e. V." zum Managementplan: 

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