Wenn das Artenschutzrecht im Weg steht, schreibt man eben ein Sondergesetz für den Wolf.

Mit dem neuen Bundesjagdgesetz wurden faktisch Sonderregelungen für eine einzige Tierart geschaffen: den Wolf.

Diese Sonderregelungen sind überwiegend rechtswidrig. Sie verstoßen gegen nationales Artenschutzrecht und gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie und der dazu ergangenen Urteile des EuGH.

Allein die Tatsache, dass in einem Bundesgesetz Sondervorschriften für eine einzelne streng geschützte Tierart aufgenommen wurden, zeigt, wie sehr der Wolf politisiert wird. Er wird nicht mehr als Bestandteil der biologischen Vielfalt behandelt, sondern als Projektionsfläche für populistische Debatten und jagdlobbybasierte Machtpolitik missbraucht.

"Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87) geändert worden ist"

Mit dem Gesetz vom 29. März 2026 wurde gleichzeitig das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert. Der Paragraph § 45a BNatSchG wurde gestrichen und teilweise ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) übernommen. § 69 Abs. 2 Nr. 5a. BNatSchG ist aufgrund der Streichung des § 45a BNatSchG entfallen. 

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