Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) konkretisiert die Pflichten von Tierhaltern aus dem Tierschutzgesetz. Sie regelt insbesondere, wie Nutztiere untergebracht, überwacht, gefüttert und gepflegt werden müssen, damit ihnen keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. (Link zur aktuellen Fassung)
Für den Wolfsschutz ist sie mittelbar relevant: Nutztierhalter müssen ihre Tiere angemessen betreuen und vor vorhersehbaren Gefahren schützen. In Wolfsgebieten kann dazu – abhängig von Tierart, Haltung und konkreter Gefährdung – auch ein geeigneter Herdenschutz gehören. Die Verordnung schafft jedoch keinen speziellen wolfsabweisenden Zaunstandard und erlaubt insbesondere nicht automatisch die Tötung eines Wolfes, wenn Nutztiere unzureichend geschützt wurden.
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