Umweltinformationsgesetz (UIG)

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Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist ein sehr wichtiges Gesetz. Es geht auf die Aarhus-Konvention zurück und setzt die EU-Umweltinformationsrichtlinie um. Fast jedes Bundesland hat eigene Regelungen zum Zugang zu Umweltinformationen. Daher ist es wichtig, bei sogenannten UIG-Anfragen in das jeweils geltende Umweltinformationsrecht des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes zu schauen. Auf dieser Seite des Umweltbundesamtes ist eine sehr gute und übersichtliche Zusammenstellung. 

Die wichtigsten Regelungen ist Nonna Lupa für euch durchgegangen und erläutert euch die Stolpersteine und Gemeinheiten, die sich Behörden einfallen lassen, um ihrer Pflicht zur Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen zu entgehen. Nonna Lupa erklärt euch, was ihr gegen diese miesen Tricks vorbeugend machen könnt.

Aarhus-Konvention zum Download

EU-Umweltinformationsrichtlinie zum Download

Umweltinformationsgesetz (UIG) zum Download

 

Wer kann einen UIG-Antrag stellen?

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Wer/welche Stellen muss/müssen den Antrag beantworten?

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Bis wann muss der Antrag beantwortet werden?

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Dürfen die informationspflichtigen Stellen die Herausgabe von Informationen verweigern?

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Welche Kosten dürfen Behörden erheben und wann dürfen Behörden Kosten erheben?

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Fristen setzen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen!

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Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) könnt ihr vergessen.