ANHANG

Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D

1. Die in den Anhängen A, B, C und D aufgeführten Arten werden bezeichnet:

a) mit dem Namen der Art oder

b) als Gesamtheit der einem höheren Taxon (Ordnungsstufe der Systematik) oder einem bestimmten Teil desselben angehörenden Arten.

2. Die Abkürzung "spp." wird zur Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons verwendet.

3. Sonstige Bezugnahmen auf höhere Taxa als Arten dienen nur der Information oder Klassifikation.

4. Im Anhang A fett gedruckte Arten sind dort im Einklang mit ihrem Schutz gemäß der Richtlinie 79/409/EWG (1) ("Vogel-Richtlinie") oder der Richtlinie 92/43/EWG (2) ("Habitat-Richtlinie") aufgenommen.

5. Die Abkürzung "p.e." bezeichnet möglicherweise ausgestorbene Arten.

6. Ein Sternchen "*" neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß eine oder mehrere geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons in Anhang A aufgeführt sind und daß diese Populationen, Unterarten oder Arten von Anhang B ausgenommen sind.

7. Zwei Sternchen "**" neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeuten, daß eine oder mehrere geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons in Anhang B aufgeführt sind und daß diese Populationen, Unterarten oder Arten von Anhang A ausgenommen sind.

8. Die Zeichen "(I)", "(II)", "(III)" und das Zeichen "×", gefolgt von einer Nummer nach dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons, betreffen die Anhänge des Übereinkommens, in denen die betreffenden Arten erwähnt sind (siehe Nummern 9 bis 12). Ist keines dieser Zeichen angegeben, so sind die betreffenden Arten in keinem Anhang des Übereinkommens erwähnt.

9. Die Angabe von "(I)" nach dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß die betreffende Art oder das betreffende Taxon in Anhang I des Übereinkommens steht.

10. Die Angabe von "(II)" nach dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß die betreffende Art oder das betreffende höhere Taxon in Anhang II des Übereinkommens steht.

11. Die Angabe von "(III)" nach dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß die betreffende Art oder das betreffende Taxon in Anhang III des Übereinkommes steht. In diesem Fall ist auch das Land, für das die Art oder das höhere Taxon in den Anhang III aufgenommen wurde, mit einem Code aus zwei Buchstaben wie folgt angegeben: BW (Botsuana), CA (Kanada), CO (Kolumbien), CR (Costa Rica), GH (Ghana), GT (Guatemala), HN (Honduras), IN (Indien), MY (Malaysia), MU (Mauritius), NP (Nepal), TN (Tunesien), UY (Uruguay).

12. Das Zeichen "×" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons in Anhang A oder B bedeutet, daß nur bestimmte geographisch getrennte Populationen, Arten oder Gruppen von Arten oder Familien der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons wie folgt in Anhang I, II oder III des Übereinkommens aufgeführt sind:

×701 Die Art steht in Anhang II, die Unterart Cercocebus galeritus galeritus dagegen in Anhang I.

×702 Die Art steht in Anhang II, die Unterart kirkii dagegen in Anhang I.

×703 Alle Arten mit Ausnahme von Lipotes vexillifer, Platanista spp., Bernardius spp., Hyperoodon spp., Physeter catodon (umfaßt Synonym Physeter macrocephalus), Sotalia spp., Sousa spp., Neophocaena phocaenoides, Phocoena sinus, Eschrichtius robustus (umfaßt Synonym Eschrichtius glaucus), Balaenoptera spp. (mit Ausnahme der Population Balaenoptera acutorostrata in Westgrönland), Megaptera novaengliae, Eubalaena spp. (früher einbezogen in die Art Balaena) und Caperea marginata, die in Anhang I stehen, sind in Anhang II aufgeführt. Exemplare der in Anhang II des Übereinkommens aufgeführten Arten, einschließlich Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse daraus, mit Ausnahme von Fleischerzeugnissen für kommerzielle Zwecke, die von der grönländischen Bevölkerung aufgrund einer Lizenz der jeweils zuständigen Behörde gefangen werden, gelten als unter Anhang B aufgeführt.

×704 Populationen Bhutans, Indiens, Nepals und Pakistans, die in Anhang I genannt sind, andere Populationen, die in Anhang II genannt sind.

×705 Die Populationen Bhutans, Chinas, Mexikos und der Mongolei sowie Unterarten Isabellinus, die in Anhang I erwähnt sind, andere Populationen und Unterarten, die in Anhang II genannt sind.

×706 Die Art steht in Anhang I, mit Ausnahme der Population Australiens, die in Anhang II erwähnt ist.

×707 Trichechus inunquis und Trichechus manatus stehen in Anhang I. Trichechus senegalensis steht in Anhang II.

×708 Die Art steht in Anhang II, die Unterart Equus hemionus hemionus dagegen in Anhang I.

×709 Haliaetus albicilla und H. leucocephalus stehen in Anhang I, die übrigen Arten in Anhang II.

×710 Die nachstehenden Arten stehen in Anhang III: Crax daubentoni und Crax globulosa für Kolumbien und Crax rubra für Kolumbien, Costa Rica, Guatemala und Honduras.

×711 Pauxi pauxi steht für Kolumbien in Anhang III.

×712 Die Arten stehen in Anhang II, die Unterarten Grus canadensis nesiotes und Grus canadensis pulla dagegen in Anhang I.

×713 Mantella aurantiaca steht in Anhang II.

13. Das Zeichen "-" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß bestimmte geographisch abgegrenzte Populationen, Arten, Artengruppen oder Familien der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons wie folgt von den jeweiligen Anhängen ausgenommen sind:

101 Population Spaniens, nördlich des Duero, griechische Populationen nördlich des 39. Breitengrades

102 Population der Vereinigten Staaten von Amerika

103 - Chile: ein Teil der Population der Provinz Parinacota, Ia. Region Tarapacá

- Peru: ganze Population

104 Populationen von Afghanistan, Bhutan, Burma, Indien, Myanmar, Nepal und Pakistan

105 Cathartidae, Neuweltgeier

106 Melopsittacus undulatus (Wellensittich), Nymphicus hollandicus (Nymphensittich) und Psittacula krameri (Halsbandsittich)

107 Population von Ecuador: 0-Ausfuhrquoten für 1995 und 1996, anschließend die vom CITES-Sekretariat und der Sachverständigengruppe "Krokodile" der IUCN/SSC gebilligten jährlichen Ausfuhrquoten

108 Population von Botsuana, Äthiopien, Kenia, Malawi, Mosambik, der Vereinigten Republik Tansania, Sambia und Simbabwe und Populationen der nachstehenden Länder mit bestimmten jährlichen Ausfuhrquoten:

Abgesehen von den Exemplaren aus Farmen genehmigt die Vereinigte Republik Tansania 1995 und 1996 die Ausfuhr von höchstens 1 100 Wildfängen (einschließlich 100 Jagdtrophäen) und 1997 eine vom CITES-Sekretariat und der Sachverständigengruppe "Krokodile" der IUCN/SSC gebilligte Anzahl Exemplare

109 Populationen von Australien, Indonesien und Papua-Neuguinea

110 Population von Chile

111 Alle Arten außer Sukkulenten

112 Aloe vera, auch Aloe barbadensis gennant.

14. Das Zeichen "+" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons bedeutet, daß nur bestimmte geographisch abgegrenzte Populationen, Unterarten oder Arten der betreffenden Art oder des betreffenden Taxons wie folgt in dem jeweiligen Anhang aufgeführt sind:

+201 Populationen Spaniens nördlich des Duero, griechische Populationen nördlich des 39. Breitengrads

+202 Populationen von Kamerun und Nigeria

+203 Asiatische Population

+204 Mittel- und nordamerikanische Populationen

+205 Populationen von Bangladesch, Indien und Thailand

+206 Indische Population

+207 - Chile: ein Teil der Population der Provinz Parinacota, Ia. Region Tarapacá

- Peru: ganze Population

+208 Populationen von Afghanistan, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal und Pakistan

+209 Mexikanische Population

+210 Populationen von Algerien, Burkina Faso, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik von Tschad, Mali, Mauretanien, Marokko, Niger, Nigeria, Senegal und Sudan

+211 Population der Seychellen

+212 Europäische Population mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen Sowjetunion

+213 Sämtliche neuseeländische Arten

+214 Chilenische Population

+215 Sämtliche Populationen der nord- und südamerikanischen Arten.

15. Ist der Name einer Art oder eines höheren Taxons mit dem Zeichen "=" versehen, dem eine Zahl folgt, soll die Art oder das Taxon in folgender Weise interpretiert werden:

=301 wird auch als Phalanger maculatus bezeichnet

=302 wird auch als Vampyrops lineatus bezeichnet

=303 enthält die Familie Tupaiidae

=304 war früher in der Familie Lemuridae enthalten

=305 war früher als Unterart von Callithrix jaccus geführt

=306 enthält das Gattungssynonym Leontideus

=307 war früher in der Art Saguinus oedipus enthalten

=308 war früher als Alouatta palliata (villosa) geführt

=309 enthält das Synonym Cercopithecus roloway

=310 war früher in der Gattung Papio enthalten

=311 enthält das Gattungssynonym Simias

=312 enthält das Synonym Colobus badius rufomitratus

=313 enthält das Gattungssynonym Rhinopithecus

=314 wird auch als Presbytis entellus bezeichnet

=315 wird auch als Presbytis geei und Semnopithecus geei bezeichnet

=316 wird auch als Presbytis pileata und Semnopithecus pileatus bezeichnet

=317 war früher als Tamandua tetradactyla (teilweise) geführt

=318 enthält die Synonyme Bradypus boliviensis und Bradypus griseus

=319 enthält das Synonym Cabassous gymnurus

=320 enthält das Synonym Priodontes giganteus

=321 enthält das Gattungssynonym Coendou

=322 enthält das Gattungssynonym Cuniculus

=323 war früher in der Gattung Dusicyon enthalten

=324 enthält das Synonym Dusicyon fulvipes

=325 enthält das Gattungssynonym Fennecus

=326 wird auch als Selenarctos thibetanus bezeichnet

=327 war früher als Nasua nasua geführt

=328 wird auch als Aonyx microdon oder Paraonyx microdon bezeichnet

=329 enthält das Synonym Galictis allamandi

=330 war früher in der Gattung Lutra enthalten

=331 war früher in der Gattung Lutra enthalten, enthält die Synonyme Lutra annectens, Lutra enudris, Lutra incarum und Lutra platensis

=332 enthält das Gattungssynonym Viverra

=333 enthält das Synonym Eupleres major

=334 war früher als Viverra megaspila geführt

=335 war früher als Herpestes fuscus geführt

=336 war früher als Herpestes auropunctatus geführt

=337 wird auch als Hyaena brunnea bezeichnet

=338 wird auch als Felis caracal oder Lynx caracal bezeichnet

=339 war früher in der Gattung Felis enthalten

=340 wird auch als Felis pardina oder Felis lynx pardina bezeichnet

=341 war früher in der Gattung Panthera enthalten

=342 wird auch als Equus asinus bezeichnet

=343 war früher in der Art Equus hemionus enthalten

=344 wird auch als Equus caballus przewalskii bezeichnet

=345 wird auch als Choeropsis liberiensis bezeichnet

=346 wird auch als Cervus porcinus annamiticus bezeichnet

=347 wird auch als Cervus porcinus calamianensis bezeichnet

=348 wird auch als Cervus porcinus kuhlii bezeichnet

=349 wird auch als Cervus dama mesopotamicus bezeichnet

=350 enthält das Synonym Bos frontalis

=351 enthält das Synonym Bos grunniens

=352 enthält das Gattungssynonym Novibos

=353 war früher als Bubalus bubalis (domestizierte Form) geführt

=354 enthält das Gattungssynonym Anoa

=355 wird auch als Damaliscus dorcas dorcas bezeichnet

=356 war früher in der Art Naemorhedus goral enthalten

=357 wird auch als Capricornis sumatraensis bezeichnet

=358 enthält das Synonym Oryx tao

=359 enthält das Synonym Ovis aries ophion

=360 wird auch als Rupicapra rupicapra ornata bezeichnet

=361 wird auch als Boocercus eurycerus bezeichnet, enthält das Gattungssynonym Taurotragus

=362 wird auch als Pterocnemia pennata bezeichnet

=363 wird auch als Sula abbotti bezeichnet

=364 wird auch als Ardeola ibis bezeichnet

=365 wird auch als Egretta alba bezeichnet

=366 wird auch als Ciconia ciconia boyciana bezeichnet

=367 wird auch als Hagedashia hagedash bezeichnet

=368 wird auch als Lampribis rara bezeichnet

=369 enthält die Synonyme Anas chlorotis und Anas nesiotis

=370 wird auch als Spatula clypeata bezeichnet

=371 wird auch als Anas platyrhynchos laysanensis bezeichnet

=372 wahrscheinlich ein Hybrid von Anas platyrhynchos und Anas superciliosa

=373 wird auch als Nyroca nyroca bezeichnet

=374 enthält das Synonym Dendrocygna fulva

=375 wird auch als Cairina hartlaubii bezeichnet

=376 wird auch als Aquila heliaca adalberti bezeichnet

=377 wird auch als Chondrohierax wilsonii bezeichnet

=378 wird auch als Falco peregrinus babylonicus und Falco peregrinus pelegrinoides bezeichnet

=379 wird auch als Crax mitu mitu bezeichnet

=380 war früher in der Gattung Crax enthalten

=381 war früher in der Gattung Aburria enthalten

=382 war früher als Arborophila brunneopectus (teilweise) geführt

=383 war früher in der Art Crossoptilon crossoptilon enthalten

=384 war früher in der Art Polyplectron malacense enthalten

=385 enthält das Synonym Rheinardia nigrescens

=386 wird auch als Tricholimnas sylvestris bezeichnet

=387 wird auch als Choriotis nigriceps bezeichnet

=388 wird auch als Houbaropsis bengalensis bezeichnet

=389 wird auch als Turturoena iriditorques bezeichnet; war früher als Columba malherbii geführt (teilweise)

=390 wird auch als Nesoenas mayeri bezeichnet

=391 war früher als Treron australis geführt (teilweise)

=392 wird auch als Calopelia brehmeri bezeichnet, enthält das Synonym Calopelia puella

=393 wird auch als Tympanistria tympanistria bezeichnet

=394 wird auch als Amazona dufresniana rhodocorytha bezeichnet

=395 wird oft unter der falschen Bezeichnung Ara caninde gehandelt

=396 wird auch als Cyanoramphus novaezelandiae cookii bezeichnet

=397 wird auch als Opopsitta diophtalma coxeni bezeichnet

=398 wird auch als Pezoporus occidentalis bezeichnet

=399 war früher in der Art Psephotus chrysopterygius enthalten

=400 wird auch als Psittacula krameri echo bezeichnet

=401 war früher in der Gattung Gallirex enthalten; wird auch als Tauraco porphyreolophus bezeichnet

=402 wird auch als Otus gurneyi bezeichnet

=403 wird auch als Ninox novaeseelandiae royana bezeichnet

=404 wird auch als Strix ulula bezeichnet

=405 war früher in der Gattung Glaucis enthalten

=406 enthält das Gattungssynonym Ptilolaemus

=407 war früher in der Gattung Rhinoplax enthalten

=408 wird auch als Pitta brachyura nympha bezeichnet

=409 wird auch als Musicapa ruecki oder Niltava ruecki bezeichnet

=410 wird auch als Dasyornis brachypterus longirostris bezeichnet

=411 wird auch als Tchitrea bourbonnensis bezeichnet

=412 wird auch als Meliphaga cassidix bezeichnet

=413 war früher in der Gattung Spinus enthalten

=414 war früher als Serinus gularis geführt (teilweise)

=415 wird auch als Estrilda subflava oder Sporaeginthus subflavus bezeichnet

=416 war früher als Lagonosticta larvata geführt (teilweise)

=417 enthält das Gattungssynonym Spermestes

=418 wird auch als Euodice cantans bezeichnet; war früher als Lonchura malabarica geführt (teilweise)

=419 wird auch als Hypargos nitidulus bezeichnet

=420 war früher als Parmoptila woodhousei geführt (teilweise)

=421 enthält die Synonyme Pyrenestes frommi und Pyrenestes rothschildi

=422 wird auch als Estrilda bengala bezeichnet

=423 wird auch als Malimbus rubriceps oder Anaplectes melanotis bezeichnet

=424 wird auch als Coliuspasser ardens bezeichnet

=425 war früher als Euplectes orix geführt (teilweise)

=426 wird auch als Coliuspasser macrourus bezeichnet

=427 wird auch als Ploceus superciliosus bezeichnet

=428 enthält das Synonym Ploceus nigriceps

=429 wird auch als Sitagra luteola bezeichnet

=430 wird auch als Sitagra melanocephala bezeichnet

=431 wurde früher als Ploceus velatus geführt

=432 wird auch als Hypochera chalybeata bezeichnet; enthält die Synonyme Vidua amauropteryx, Vidua centralis, Vidua neumanni, Vidua okavangoensis und Vidua ultramarina

=433 wurde früher als Vidua paradisea geführt (teilweise)

=434 enthält das Synonym Cuora criskarannarum

=435 wurde früher als Kachuga tecta tecta bezeichnet

=436 enthält die Gattungssynonyme Nicoria und Geoemyda (teilweise)

=437 wird auch als Chrysemys scripta elegans bezeichnet

=438 wird auch als Geochelone elephantopus bezeichnet; wird auch der Gattung Testudo zugewiesen

=439 wird auch der Gattung Testudo zugewiesen

=440 wird auch der Gattung Aspideretes zugewiesen

=441 war früher in der Podocnemis spp. enthalten

=442 wird auch als Pelusios subniger bezeichnet

=443 umfaßt Alligatoridae, Crocodylidae und Gavialidae

=444 wird auch als Crocodylus mindorensis bezeichnet

=445 war früher in Chamaeleo spp. enthalten

=446 wird auch als Constrictor constrictor occidentalis bezeichnet

=447 umfaßt das Synonym Python molurus pimbura

=448 umfaßt das Synonym Pseudoboa cloelia

=449 wird auch als Hydrodynastes gigas bezeichnet

=450 wird auch als Alsophis chamissonis bezeichnet

=451 war früher in der Gattung Natrix enthalten

=452 enthält das Gattungssynonym Megalobatrachus

=453 im Sinne von D'Abrera

=454 wird auch als Conchodromus dromas bezeichnet

=455 wird auch in den Gattungen Dysnomia und Plagiola geführt

=456 enthält das Gattungssynonym Proptera

=457 wird auch in der Gattung Carunculina geführt

=458 wird auch als Megalonaias nickliniana bezeichnet

=459 wird auch als Cyrtonaias tampicoensis tecomatensis und Lampsilis tampicoensis tecomatensis geführt

=460 enthält das Gattungssynonym Micromya

=461 enthält das Gattungssynonym Papuina

=462 enthält nur die Familie Helioporidae mit einer Art (Heliopora coerulea)

=463 wird auch als Podophyllum emodi und Sinopodophyllum hexandrum bezeichnet

=464 wird auch in der Gattung Echinocactus geführt

=465 wird auch als Lobeira macdougallii oder Nopalxochia macdougallii bezeichnet

=466 wird auch als Echinocereus lindsayi bezeichnet

=467 wird auch als Wilcoxia schmollii bezeichnet

=468 wird auch in der Gattung Coryphantha geführt

=469 wird auch als Solisia pectinata bezeichnet

=470 wird auch als Backebergia militaris bezeichnet

=471 wird auch in der Gattung Toumeya geführt

=472 umfaßt das Synonym Ancistrocactus tobuschii

=473 wird auch in den Gattungen Neolloydia oder Echinomastus geführt

=474 wird auch in den Gattungen Toumeya oder Pediocactus geführt

=475 wird auch in der Gattung Neolloydia geführt

=476 wird auch als Saussurea lappa bezeichnet

=477 umfaßt Euphorbia cylindrifolia ssp. tuberifera

=478 wird auch als Euphorbia capsaintemariensis var. tulearensis bezeichnet

=479 wird auch als Engelhardia pterocarpa bezeichnet

=480 enthält Aloe compressa var. rugosquamosa und Aloe compressa var. schistophila

=481 enthält Aloe haworthioides var. aurantiaca

=482 enthält Aloe laeta var. maniaensis

=483 enthält die Familien Apostasiaceae und Cypripediaceae als Unterfamilien Apostasioideae und Cypripedioideae

=484 wird auch als Sarracenia rubra alabamensis bezeichnet

=485 wird auch als Sarracenia rubra jonesii bezeichnet

=486 enthält das Synonym Stangeria paradoxa

=487 wird auch als Taxus baccata spp. wallichiana bezeichnet

=488 enthält das Synonym Welwitschia bainesii

=489 enthält das Synonym Vulpes vulpes leucopus.

16. Das Zeichen "°" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons soll wie folgt interpretiert werden:

°501 Für Exemplare der als Haustiere gehaltenen Form gilt die Verordnung nicht.

°502 Die jährlichen Ausfuhrquoten für lebende Exemplare und Jagdtrophäen werden wie folgt festgesetzt:

Botsuana: 5,

Namibia: 150,

Simbabwe: 50.

Für den Handel mit solchen Exemplaren gilt Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung.

°503 Ausschließlich für den internationalen Handel mit lebenden Tieren, die nach annehmbaren und geeigneten Bestimmungsorten verbracht werden, und für Jagdtrophäen.

°504 Ausschließlich für den internationalen Handel mit Wolle lebender Vikunjas der Populationen in Anhang B (siehe +210) und für den Handel mit den Wolle-Lagerbeständen in Peru (3 249 kg) sowie Stoffe und Artikel aus solchen. Auf der Rückseite des Stoffs müssen das von den Arealstaaten dieser Art, die das Übereinkommen zum Schutz und zur Erhaltung der Vikunjas angenommen haben, vereinbarte Kennzeichen sowie die Worte "VICUÑANDES - CHILE" oder "VICUÑANDES - PERU" angebracht sein.

°505 Fossilien sind nicht von den Bestimmungen der Verordnung betroffen.

°506 Bis zur 10. Sitzung der Konferenz der Parteien sind keine Ausfuhren adulter Pflanzen des Pachypodium brevicaule zugelassen.

°507 Für Samen oder In-vitro-Gewebekulturen in fluessigem oder festem Medium, die in sterilen Behältern transportiert werden, gilt die Verordnung nicht.

17. In Übereinstimmung mit Artikel 2 Buchstabe t) der Verordnung bezeichnet das Zeichen "

" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons des Anhangs B wie folgt jene Teile von und Erzeugnisse aus Exemplaren der Art oder des höheren Taxons, auf welche die Verordnung Anwendung findet:

1 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen:

a) Samen, Sporen und Pollen (einschließlich Pollinien) und

b) Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden;

2 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen:

a) Sporen und Pollen,

b) Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden,

c) chemische Erzeugnisse;

3 Wurzeln und ohne weiteres erkennbare Teile davon;

4 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen:

a) Samen und Pollen,

b) Sämlinge oder In-vitro-Zellkulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden,

c) Früchte sowie Teile und Erzeugnisse aus solchen, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder von künstlich vermehrten Pflanzen stammen, und

d) einzelne Stammglieder (Scheiben) sowie Teile und Erzeugnisse davon, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder künstlich vermehrten Exemplaren der Gattung Opuntia, Untergattung Opuntia spp. stammen;

5 Stämme oder Holzblöcke, Bretter und Furnier;

6 Blöcke, Holzschnitzel und unverarbeitetes aufgebrochenes Material;

7 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen:

a) Samen und Pollen (einschließlich Pollinien),

b) Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden;

c) Schnittblumen von künstlich vermehrten Pflanzen und

d) Früchte sowie Teile und Erzeugnisse davon, aus künstlich vermehrten Vanillen der Gattung Vanilla stammend;

8 alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen:

a) Samen und Pollen,

b) Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in festem oder fluessigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden;

c) fertige pharmazeutische Produkte.

18. Da von keinem höheren Pflanzen-Taxon in Anhang A erwähnt wird, daß für seine Hybride Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung zu berücksichtigen ist, bedeutet dies, daß künstlich vermehrte Hybride aus einer oder mehreren Arten oder Taxa mit einer Bescheinigung der künstlichen Vermehrung in den Verkehr gebracht werden können und daß die Verordnung nicht für Sämlinge und Pollen (einschließlich Pollinien), Schnittblumen, Sämlinge oder In-vitro-Gewebekulturen in fluessigem oder festem Medium gilt, die in sterilen Behältern befördert werden.

(1) ABl. Nr. L 103 vom 25. 4. 1979, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/24/EG (ABl. Nr. L 164 vom 30. 6. 1994, S. 9).

(2) ABl. Nr. L 206 vom 22. 7. 1992, S. 7. Richtlinie zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 1994.